KI und Urheberrecht: Wem gehören KI-Texte und KI-Bilder?
KI und Urheberrecht: Wer mit KI Texte oder Bilder erstellt, fragt sich schnell: Gehört mir das Ergebnis? Darf ich es verkaufen? Und was ist mit den Werken, mit denen die KI trainiert wurde? Die kurze Antwort: Rein maschinell erzeugte Inhalte sind in Deutschland meist nicht urheberrechtlich geschützt, Sie dürfen sie aber in der Regel nutzen. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Sind KI-Ergebnisse geschützt?
Das deutsche Urheberrecht schützt nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Ein Bild oder Text, den eine KI auf einen kurzen Prompt hin erzeugt, ist deshalb in der Regel kein geschütztes Werk. Folge: Andere dürfen ein solches Ergebnis grundsätzlich ebenfalls verwenden, Sie können es ihnen nicht über das Urheberrecht verbieten.
Anders kann es sein, wenn ein Mensch das Ergebnis wesentlich prägt: durch starke Überarbeitung, eigene Auswahl und Anordnung oder die Kombination mit eigenen Texten und Bildern. Geschützt ist dann der menschliche Anteil. Wo die Grenze liegt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Dürfen Sie KI-Ergebnisse nutzen?
Ja, meistens. Die großen Anbieter räumen in ihren Nutzungsbedingungen die Rechte an den Ergebnissen dem Nutzer ein, soweit sie selbst welche haben. Vorsicht ist geboten, wenn ein Ergebnis einem bestehenden Werk stark ähnelt, etwa ein Bild im Stil einer bekannten Figur oder ein Text, der lange Passagen eines Buches wiedergibt. Dann kann das Urheberrecht des ursprünglichen Werks verletzt sein, auch wenn die KI es erzeugt hat.
Training mit geschützten Werken
Für das Training von KI-Modellen erlaubt das Urheberrechtsgesetz das sogenannte Text und Data Mining (§ 44b UrhG), solange der Rechteinhaber nicht in maschinenlesbarer Form widersprochen hat, etwa in der robots.txt oder den Nutzungsbedingungen einer Website. Für die Forschung gelten weitere Ausnahmen.
Wie weit diese Erlaubnis reicht, beschäftigt die Gerichte. Das Landgericht München I entschied im November 2025 im Streit zwischen der GEMA und OpenAI, dass es Urheberrechte verletzen kann, wenn ein Modell Liedtexte auswendig gelernt hat und wiedergibt. Weitere Verfahren laufen.
Was die KI-Verordnung verlangt
Anbieter großer KI-Modelle müssen nach der EU-KI-Verordnung eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts haben und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen. Für Sie als Nutzer gilt vor allem die Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-Inhalte.
Praxistipps für Unternehmen
- Überarbeiten Sie wichtige Inhalte selbst und dokumentieren Sie Ihren Anteil.
- Verzichten Sie auf Prompts mit Namen lebender Künstler, geschützten Figuren oder Marken.
- Prüfen Sie Texte auf auffällig lange, wörtliche Übereinstimmungen mit fremden Quellen.
- Kennzeichnen Sie KI-Inhalte, wo es vorgeschrieben oder sinnvoll ist; passende Hinweistexte erstellt der KI-Kennzeichnungs-Generator.
- Regeln Sie den Umgang mit KI in einer KI-Richtlinie.
Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.