KI-Kennzeichnungspflicht: Wann KI-Inhalte markiert werden müssen
Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026; der Digital Omnibus von 2026 hat sie nicht verschoben. Sie betrifft nicht jeden KI-Text, sondern vor allem Chatbots, Deepfakes und bestimmte Veröffentlichungen. Ein Überblick, wer was kennzeichnen muss.
Chatbots und KI-Assistenten
Wer ein KI-System anbietet, das direkt mit Menschen interagiert, muss es so gestalten, dass diese erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, es sei denn, das ist offensichtlich. Für den Kundenservice-Chat auf Ihrer Website heißt das: ein deutlicher Hinweis spätestens mit der ersten Nachricht.
Deepfakes
Wer Bilder, Videos oder Tonaufnahmen veröffentlicht, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähneln und künstlich erzeugt oder verändert wurden, muss das offenlegen. Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt.
KI-Texte
Texte, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, müssen gekennzeichnet werden. Ausnahme: Ein Mensch hat den Text geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung. Für Produktbeschreibungen, Werbetexte oder interne Dokumente gilt diese Pflicht in der Regel nicht.
Pflichten der Anbieter
Die Anbieter von KI-Systemen, die Bilder, Audio, Video oder Text erzeugen, müssen ihre Ergebnisse zusätzlich maschinenlesbar markieren, etwa mit Wasserzeichen oder Metadaten wie C2PA. Das betrifft OpenAI, Google und Co., nicht die Nutzer. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 angeboten wurden, gilt diese Teilpflicht erst ab dem 2. Dezember 2026. Löschen Sie diese Metadaten nicht absichtlich.
So sieht ein guter Hinweis aus
- klar und verständlich: „Dieses Bild wurde mit KI erzeugt.“
- spätestens bei der ersten Begegnung mit dem Inhalt sichtbar
- barrierefrei, also auch für Screenreader lesbar
- bei Bildern direkt am Bild, nicht im Impressum
Passende Formulierungen für Text, Bild, Video, Audio und Chatbot erzeugt der KI-Kennzeichnung-Generator.
Plattformregeln kommen dazu
Unabhängig vom Gesetz verlangen YouTube, Instagram, Facebook und TikTok bereits eine Markierung realistischer KI-Inhalte beim Hochladen. Wer dort veröffentlicht, sollte beide Regeln kennen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.
Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.