KI und Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Einführung von KI
KI und Betriebsrat: Wer KI im Unternehmen einführt, muss in Deutschland den Betriebsrat früh beteiligen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält seit 2021 ausdrückliche Regeln zu KI. Eine gute Betriebsvereinbarung schafft Klarheit für alle Seiten. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.
Die wichtigsten Rechte
- Unterrichtung und Beratung (§ 90 BetrVG): Der Betriebsrat ist rechtzeitig über die Planung von Arbeitsverfahren zu unterrichten, ausdrücklich auch beim Einsatz von KI.
- Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6): Eignet sich ein System, Leistung oder Verhalten zu überwachen, braucht es die Zustimmung des Betriebsrats. Das trifft auf viele KI-Werkzeuge zu, weil sie Nutzung protokollieren.
- Auswahlrichtlinien (§ 95): Auch Richtlinien für Einstellung oder Versetzung, die KI nutzen, sind mitbestimmungspflichtig.
- Sachverständige (§ 80 Abs. 3): Muss der Betriebsrat KI beurteilen, gilt ein Sachverständiger als erforderlich.
Was in eine Betriebsvereinbarung gehört
- Welche KI-Systeme eingesetzt werden und wofür
- Keine Leistungs- und Verhaltenskontrolle über Nutzungsdaten, oder klare Grenzen dafür
- Umgang mit Protokollen: wer sieht was, wie lange gespeichert
- Schulung und Qualifizierung
- Verfahren für neue Systeme
Ein Beispiel für die Bedeutung: Meta hat die Bewertung von Mitarbeitenden nach KI-Nutzung nach rechtlichen Einwänden gestoppt. Regeln für die Nutzung hält eine KI-Richtlinie fest; zu Schulungspflichten siehe KI-Kompetenz und Schulungspflicht.
Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
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