KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act: Was Unternehmen tun müssen

2 Min. LesezeitStand 07.10.2026Mit KI erstellt · redaktionell geprüft

KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Thema der KI-Verordnung: Art. 4 verpflichtet alle, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, sich um das Wissen ihrer Beschäftigten zu kümmern. Das betrifft auch jedes Unternehmen, dessen Mitarbeitende ChatGPT oder Copilot dienstlich nutzen. Seit dem 27. Juli 2026 gilt eine abgeschwächte Fassung.

Was das Gesetz verlangt

Ursprünglich mussten Anbieter und Betreiber „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz (AI Literacy) verfügt. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 lautet die Pflicht seit dem 27. Juli 2026: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen, zu fördern. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen garantiert werden muss. Berücksichtigt werden technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Einsatzkontext. Eine bestimmte Form, Dauer oder ein Zertifikat schreibt das Gesetz nicht vor.

Die Pflicht bleibt also bestehen, ist aber eine Pflicht zum Tätigwerden, nicht zum Erfolg. Wer nachweislich schult, Regeln aufstellt und Hilfen anbietet, ist auf der sicheren Seite.

Wer geschult werden sollte

  • alle, die KI-Werkzeuge dienstlich nutzen
  • wer KI-Systeme auswählt, einführt oder verantwortet
  • externe Kräfte, die in Ihrem Auftrag mit Ihren KI-Systemen arbeiten

Die Tiefe richtet sich nach dem Risiko: Wer Texte umformuliert, braucht weniger als jemand, der ein KI-System für Personalentscheidungen betreut.

Sinnvolle Inhalte

  • Wie Sprachmodelle funktionieren und warum sie Fehler machen (Halluzinationen)
  • Datenschutz und vertrauliche Daten: was hinein darf, wie man anonymisiert
  • Gute Prompts und das Prüfen von Ergebnissen
  • Urheberrecht und Kennzeichnung
  • Risiken wie Prompt Injection bei Agenten
  • Die interne KI-Richtlinie

Dokumentation

Da es kein Zertifikat gibt, ist die eigene Dokumentation der Nachweis: wer wann welche Schulung besucht hat, welche Inhalte behandelt wurden und welche Regeln gelten. Bewährt sind eine kurze Pflichtschulung beim Start, jährliche Auffrischung und eine Teilnahmeliste.

Was bei Verstößen droht

Für Art. 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Fehlende KI-Kompetenz kann aber bei Schäden oder anderen Verstößen gegen das Unternehmen sprechen, etwa in Haftungsfragen. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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