KI-Verordnung: Kennzeichnungspflicht gilt, Hochrisiko-Fristen verschoben

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Für Unternehmen in der EU hat sich im Sommer viel getan: Seit dem 2. August gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Kurz davor ist der „Digital Omnibus“ in Kraft getreten, der andere Fristen nach hinten schiebt.

Seit dem 2. August müssen Chatbots offenlegen, dass Menschen mit einer KI sprechen, Deepfakes als künstlich gekennzeichnet werden und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse einen Hinweis tragen, sofern kein Mensch sie redaktionell verantwortet. Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli Leitlinien veröffentlicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus, ist am 27. Juli in Kraft getreten. Sie verschiebt die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI, etwa in der Personalauswahl, auf den 2. Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten auf den 2. August 2028. Die Pflicht zur KI-Kompetenz wurde in eine Förderpflicht umgewandelt.

Eine kleine Übergangsfrist gibt es auch bei der Kennzeichnung: Anbieter, deren Systeme schon vor August auf dem Markt waren, müssen KI-Inhalte erst ab dem 2. Dezember 2026 maschinenlesbar markieren.

Was das für Sie bedeutet

Prüfen Sie Chatbots auf Ihrer Website und veröffentlichte KI-Inhalte. Passende Hinweise erzeugt der KI-Kennzeichnung-Generator, interne Regeln die Vorlage im KI-Richtlinie-Generator. Hintergründe im Ratgeber KI-Kennzeichnungspflicht. Keine Rechtsberatung.

Quellen

Themen:Europa & DeutschlandKI-Recht & Politik

Eigene Zusammenfassung auf Grundlage der genannten Quellen, erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Illustration: Tokenlabor, per Programm gezeichnet, kein KI-Bild.

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