Klagen gegen Googles KI-Übersichten abgewiesen

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Illustration zur Meldung: Klagen gegen Googles KI-Übersichten abgewiesen

Google hat vor Gericht einen Erfolg im Streit um seine KI-Übersichten in der Suche erzielt. Richter Amit Mehta wies die Kartellklagen des Lernportals Chegg und des Verlags Penske Media ab.

Die Kläger hatten argumentiert, Google nutze seine Marktmacht, um Inhalte von Websites für die KI-Zusammenfassungen zu verwenden, die Nutzer dann nicht mehr auf die Seiten führen. Der Richter folgte dem nicht: Nach dem US-Kartellrecht sei „eine Erwartung keine Vereinbarung“.

Für Verlage und Website-Betreiber bleibt das Problem bestehen, dass KI-Antworten in Suchmaschinen Klicks kosten können. Der rechtliche Weg über das Kartellrecht ist in diesem Fall aber vorerst gescheitert. Weitere Verfahren, etwa zum Urheberrecht, laufen unabhängig davon.

Was das für Sie bedeutet

Wer Inhalte im Netz anbietet, sollte entscheiden, wie KI-Dienste sie nutzen dürfen. Wie Sie KI-Crawler steuern, erklärt KI-Crawler sperren; wie Texte trotz KI-Antworten gefunden werden, KI-Texte und SEO.

Quellen

Themen:Google & GeminiKI-Recht & Politik

Eigene Zusammenfassung auf Grundlage der genannten Quellen, erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Illustration: Tokenlabor, per Programm gezeichnet, kein KI-Bild.

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