KI-Betriebsvereinbarung: Checkliste

Die Checkliste zur KI-Betriebsvereinbarung führt durch alle Punkte, die Arbeitgeber und Betriebsrat bei KI klären sollten: Mitbestimmung, Leistungskontrolle, Datenschutz, Schulung und Verfahren.

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Beteiligung und Rechtsrahmen

Betriebsrat rechtzeitig unterrichtet und beraten
§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG nennt ausdrücklich den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen geprüft
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Es genügt, dass ein System zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist.
Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt
§ 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG: Bei KI gilt die Hinzuziehung als erforderlich.
Auswahlrichtlinien bei KI-Einsatz geregelt
§ 95 Abs. 2a BetrVG, etwa bei KI in Bewerbungsverfahren.
Information vor Einsatz von Hochrisiko-KI am Arbeitsplatz
Art. 26 Abs. 7 KI-Verordnung, Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III ab 2.12.2027.

Geltungsbereich und Systeme

Persönlicher, räumlicher und sachlicher Geltungsbereich festgelegt
Wer, wo, welche Arten von KI-Systemen.
Rahmenregelung mit Anlage je System
Je Anlage: Name, Anbieter, Version, Funktionen, Zweck, Datenarten, Berechtigungen.
Verfahren für neue Systeme und wesentliche Änderungen
Updates und neue Funktionen kommen bei KI-Diensten häufig; Meldeweg und Fristen festlegen.
Umgang mit frei verfügbaren KI-Diensten geregelt
Erlaubt, verboten oder nur mit Freigabe, und wer entscheidet.

Zweck und Kontrolle

Zwecke abschließend beschrieben
Wofür das System genutzt werden darf und wofür nicht.
Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen oder eng begrenzt
Zulässige Auswertungen abschließend aufzählen.
Keine automatisierten Personalentscheidungen
Menschen entscheiden; Art. 22 DSGVO beachten.
Nutzungsstatistiken nur zusammengefasst
Etwa Mindestgruppengröße, keine Ranglisten einzelner Beschäftigter.
Verwertungsverbot für regelwidrig gewonnene Daten
Daten, die entgegen der Vereinbarung erhoben wurden, nicht für Maßnahmen gegen Beschäftigte nutzen.

Datenschutz und Sicherheit

Rechtsgrundlage für Beschäftigtendaten benannt
Art. 88 DSGVO lässt Regelungen durch Kollektivvereinbarungen zu.
Datenarten, Speicherdauer und Löschfristen festgelegt
Auch für Prompts, Chatverläufe und Protokolle.
Zugriffsrechte auf Protokolle und Verläufe geregelt
Wer darf was einsehen, mit Vier-Augen-Prinzip bei Ausnahmen.
Anbieter, Auftragsverarbeitung und Drittlandübermittlung geprüft
Auch, ob Eingaben zum Training genutzt werden.
Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, wo nötig
Art. 35 DSGVO.
Regeln für Eingaben festgelegt
Welche vertraulichen, personenbezogenen oder Kundendaten eingegeben werden dürfen.

Qualifizierung und Arbeit

Schulungen zur KI-Kompetenz während der Arbeitszeit
Art. 4 KI-Verordnung gilt seit 2.2.2025.
Auswirkungen auf Tätigkeiten und Arbeitsplätze geregelt
Etwa Qualifizierung vor Versetzung, Beteiligung bei Umorganisation.
Verantwortung für KI-Ergebnisse geklärt
Prüfpflicht vor Verwendung, keine Nachteile bei gemeldeten Fehlern.
Freiwilligkeit oder Nutzungspflicht geklärt
Ob die Nutzung verpflichtend ist und was bei Nichtnutzung gilt.

Transparenz

Beschäftigte über Funktionsweise und Grenzen informiert
Einschließlich, welche Daten das System sieht.
Kennzeichnung von KI-Inhalten geregelt
Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung gelten seit 2.8.2026.
Ansprechpersonen und Meldeweg für Probleme benannt
Für Fehler, Datenschutzvorfälle und Beschwerden.

Verfahren

Kontroll- und Einsichtsrechte des Betriebsrats
Etwa Einsicht in Konfiguration und Protokolle, Testzugang.
Regelmäßige Überprüfung und Berichte
Zum Beispiel jährlich, mit Bericht an den Betriebsrat.
Konfliktlösung festgelegt
Paritätische Kommission, danach Einigungsstelle.
Inkrafttreten, Laufzeit, Kündigung und Nachwirkung
Auch, was bei Kündigung mit den Systemen geschieht.
Offene Punkte (Markdown)

Keine Rechtsberatung. Die Vorlage fasst gesicherte Grundlagen vereinfacht zusammen und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall, im Zweifel mit Ihrer Rechtsabteilung oder Ihrem Datenschutzbeauftragten. Alles läuft in Ihrem Browser, Eingaben verlassen Ihr Gerät nicht.

Mitbestimmung bei KI

Die Checkliste für eine KI-Betriebsvereinbarung sammelt 31 Punkte, die Arbeitgeber und Betriebsrat bei KI-Werkzeugen regelmäßig klären müssen, von der Unterrichtung bis zur Kündigung der Vereinbarung. Zentral ist die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG Abs. 1 Nr. 6: Sie greift schon, wenn ein System objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Das trifft auf fast alle KI-Dienste mit Protokollen und Nutzungsstatistiken zu, auch auf Microsoft 365 Copilot.

Seit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 nennt das Betriebsverfassungsgesetz KI ausdrücklich: bei der Unterrichtung über Arbeitsverfahren (§ 90), bei Auswahlrichtlinien (§ 95 Abs. 2a) und bei Sachverständigen, deren Hinzuziehung bei KI als erforderlich gilt (§ 80 Abs. 3). Für das Thema Betriebsrat KI heißt das: frühzeitig einbinden und die Leistungskontrolle klar begrenzen. Dazu kommen die KI-Verordnung mit KI-Kompetenz (Art. 4) und Kennzeichnung (Art. 50) sowie der Datenschutz für Beschäftigtendaten.

Bewährt hat sich eine Rahmenvereinbarung mit Anlagen je System. Die Checkliste speichert Status und Notizen nur in diesem Browser; mit dem Export erhalten Sie die offenen Punkte als Liste für die nächste Sitzung. Sie ersetzt keine Beratung durch Fachanwälte oder Gewerkschaften.

Anleitung: KI-Betriebsvereinbarung in 4 Schritten

  1. Gehen Sie die Punkte gruppenweise durch und setzen Sie je Punkt den Status: offen, geregelt oder nicht relevant.
  2. Ergänzen Sie unter „Notiz“ Fundstellen oder Absprachen, etwa die Anlage, in der etwas geregelt ist.
  3. Behalten Sie den Fortschritt oben im Blick; der Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
  4. Exportieren Sie mit „Als Markdown kopieren“ die offenen Punkte für die nächste Verhandlungsrunde.

Typische Anwendungsfälle

  • Arbeitgeber und Betriebsrat bereiten eine Rahmen-Betriebsvereinbarung für KI-Werkzeuge vor.
  • Vor der Einführung von Microsoft 365 Copilot wird geprüft, ob eine bestehende IT-Vereinbarung ausreicht.
  • Der Betriebsrat sammelt Fragen, bevor er einen Sachverständigen hinzuzieht.
  • Personalabteilungen prüfen eine Vereinbarung nach einem Jahr auf Lücken.
Fragen

Häufige Fragen

Ist eine Betriebsvereinbarung für KI Pflicht?

Wenn ein Betriebsrat besteht und das System zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle geeignet ist, ist er nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beteiligen. Üblich ist dann eine Betriebsvereinbarung.

Reicht eine bestehende IT-Rahmenvereinbarung?

Manchmal. Prüfen Sie, ob sie KI-spezifische Punkte wie Training mit Eingaben, wechselnde Funktionen und Kennzeichnung abdeckt.

Was ist bei Microsoft 365 Copilot zu beachten?

Unter anderem Nutzungsberichte, Zugriff auf Chatverläufe, Berechtigungen auf Dateien und Schulung. Diese Punkte finden Sie in der Checkliste.

Wird mein Stand gespeichert?

Ja, nur lokal in Ihrem Browser. Mit „Zurücksetzen“ löschen Sie ihn.

Braucht jedes KI-Werkzeug eine eigene Betriebsvereinbarung?

Nicht unbedingt. Verbreitet ist eine Rahmenvereinbarung mit Anlagen je System, in denen Zweck, Daten und Auswertungen konkret beschrieben sind.

Was gilt in Betrieben ohne Betriebsrat?

Die Mitbestimmung entfällt, Datenschutz, KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-Verordnung und Informationspflichten gelten weiter. Eine interne KI-Richtlinie ist dann besonders wichtig.

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