KI-Risikoklassen nach dem EU AI Act: Was für Ihr System gilt

1 Min. LesezeitStand 07.10.2026Mit KI erstellt · redaktionell geprüft

Die KI-Risikoklassen der EU-KI-Verordnung bestimmen, welche Pflichten für ein KI-System gelten. Entscheidend ist der Einsatzzweck, nicht die Technik: Dasselbe Sprachmodell kann für E-Mails geringes Risiko haben und bei der Bewerberauswahl Hochrisiko sein. Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

1. Verbotene Praktiken

Seit dem 2. Februar 2025 verboten sind unter anderem manipulative KI, die Menschen schadet, Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie das ungezielte Sammeln von Gesichtsbildern. Mit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 kam ein Verbot für KI hinzu, die nicht einvernehmliche intime Bilder oder Missbrauchsdarstellungen erzeugt.

2. Hochrisiko-KI

Dazu gehören KI-Systeme in sensiblen Bereichen nach Anhang III, etwa Personalauswahl, Bildung, Kreditwürdigkeit, Zugang zu staatlichen Leistungen, kritische Infrastruktur oder Strafverfolgung, sowie KI als Sicherheitsbauteil in Produkten mit EU-Prüfpflicht (Anhang I). Anbieter müssen Risikomanagement, Dokumentation, Konformitätsbewertung und Registrierung leisten; Betreiber vor allem menschliche Aufsicht, Überwachung und Information. Die Pflichten gelten nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab dem 2. August 2028.

3. Transparenzpflichten

Seit dem 2. August 2026 gilt: Chatbots müssen als KI erkennbar sein, Deepfakes gekennzeichnet werden und KI-erzeugte Inhalte maschinenlesbar markiert sein. Auch veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse brauchen einen Hinweis, sofern sie nicht redaktionell geprüft wurden.

4. Geringes Risiko

Die meisten Anwendungen, etwa Textassistenten, Übersetzung oder Spamfilter, fallen hierunter. Es bleibt die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern.

Ihr System ordnet der Fragebogen KI-Risikoklasse prüfen ein; Details zu Fristen stehen in EU AI Act einfach erklärt.

Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

KI-Risikoklasse prüfenKI-Systeme nach EU AI Act einstufen, mit Pflichten und Fristen.
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