KI in Versicherungen: Schadenbearbeitung, Service und Regulierung

2 Min. LesezeitStand 08.10.2026Mit KI erstellt · redaktionell geprüft

KI in Versicherungen reicht von der Sortierung eingehender Post über die Auswertung von Schadenmeldungen bis zur Risikobewertung. Gerade der letzte Bereich ist streng reguliert: Die KI-Verordnung zählt bestimmte Anwendungen in der Lebens- und Krankenversicherung zu den Hochrisiko-Systemen. Für Versicherer und Vermittler lohnt es sich daher, Einsatzfelder genau zu unterscheiden.

Einsatzfelder mit geringem Risiko

  • Posteingang: E-Mails und Briefe nach Anliegen sortieren und an die richtige Stelle leiten.
  • Schadenmeldungen: Angaben aus Freitexten und Fotos strukturiert erfassen, fehlende Informationen erkennen.
  • Kundenkommunikation: Schreiben verständlicher formulieren, Antworten auf häufige Fragen entwerfen.
  • Bedingungswerke: lange Versicherungsbedingungen durchsuchbar machen, für interne Fragen zusammenfassen.
  • Vermittler: Beratungsprotokolle aus Notizen strukturieren, Kundeninformationen vorbereiten.

Auch hier gilt: Entscheidungen über Leistungen trifft ein Mensch, der die Unterlagen kennt. Wie man Anliegen zuverlässig sortiert, zeigt der Ratgeber Texte mit KI klassifizieren; passende Prompts erstellt der Klassifizierungs-Prompt-Generator.

Was als Hochrisiko gilt

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 nennt in Anhang III KI-Systeme, die für die Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen bei Lebens- und Krankenversicherungen verwendet werden sollen. Für solche Systeme gelten nach der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 die Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. Dezember 2027. Dazu gehören unter anderem Risikomanagement, Anforderungen an Trainingsdaten, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Protokollierung. Betreiber, die solche Systeme einsetzen, haben eigene Pflichten, etwa zur Überwachung und zur Information der Betroffenen.

Ob ein bestimmtes System betroffen ist, hängt vom Zweck ab. Eine erste Einordnung ermöglicht der Risikoklassen-Check; Hintergründe stehen im Ratgeber KI-Risikoklassen.

Weitere Regeln

Neben der KI-Verordnung gelten die Aufsichtsanforderungen an Versicherer, die DSGVO und das Gleichbehandlungsrecht. Gesundheitsdaten aus Anträgen oder Leistungsfällen sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Automatisierte Einzelentscheidungen mit erheblicher Wirkung für Betroffene sind nach Art. 22 DSGVO nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Für die KI-Kompetenz der Beschäftigten gilt Art. 4 KI-Verordnung seit dem 2. Februar 2025.

Schadenbearbeitung mit KI: ein Beispiel

Lies die Schadenmeldung und gib aus:
- Schadenart (Liste: Wasser, Feuer, Sturm, Einbruch, Sonstiges)
- Schadendatum, Ort
- fehlende Angaben, die für die Bearbeitung nötig sind
Treffe keine Aussage zur Deckung oder Höhe der Leistung.

Die letzte Zeile trennt sauber zwischen Vorarbeit und Entscheidung. Bei automatisierten Abläufen sollten Sie bedenken, dass eingereichte Dokumente manipulierte Anweisungen enthalten können; Hinweise im Ratgeber Prompt-Injection. Betrugsversuche mit KI-bearbeiteten Schadenfotos sind ein weiteres Thema, bei dem Prüfung durch Fachleute nötig bleibt.

Dokumentation und Governance

Versicherer sollten alle KI-Systeme in einem Verzeichnis führen, mit Zweck, Risikoklasse, Verantwortlichen und Datenquellen. Der KI-Verzeichnis-Generator liefert eine Vorlage. Eine unternehmensweite KI-Richtlinie legt fest, welche Werkzeuge Beschäftigte und Vermittler nutzen dürfen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung.

Vermittler und kleine Agenturen

Für Versicherungsvermittler stehen meist Textaufgaben im Vordergrund: Kundeninformationen verständlich formulieren, Beratungsgespräche nachbereiten, Vergleiche von Bedingungen vorbereiten. Kundendaten gehören dabei nur in freigegebene Dienste mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Empfehlungen an Kunden bleiben persönliche Beratungsleistung, für die der Vermittler haftet.

Erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.

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