US-Berufungsgericht: KI-Rechercheplattform durfte Westlaw-Texte nicht nutzen
Im Streit zwischen Thomson Reuters und dem KI-Start-up ROSS Intelligence hat ein US-Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Die Nutzung der Westlaw-Leitsätze für eine KI-Rechercheplattform war demnach kein zulässiger Fair Use.
Der Third Circuit entschied Ende September, zunächst unter Verschluss; am 30. September wurde die Entscheidung veröffentlicht. Die Richter folgten der Vorinstanz: Die redaktionellen Leitsätze und das Schlagwortsystem von Westlaw sind urheberrechtlich geschützt, und ROSS habe sie nicht in einer Weise genutzt, die etwas grundlegend Neues schafft. Dass ROSS ein direktes Konkurrenzprodukt aufbaute, sprach zusätzlich gegen das Start-up.
Wichtig ist eine Einschränkung des Gerichts: Die Plattform von ROSS sei nicht generativ. Fragen, die in den großen Klagen gegen Anbieter von Chatbots und Bildgeneratoren im Raum stehen, beantwortet das Urteil daher nicht. Es ist dennoch eine der ersten Entscheidungen eines US-Berufungsgerichts zu KI und Urheberrecht.
Für Europa gilt eigenes Recht, doch das Urteil zeigt die Richtung: Wer fremde Inhalte für ein Konkurrenzprodukt nutzt, hat schlechte Karten. Die Lage in Deutschland erklärt KI und Urheberrecht.
Quellen
Eigene Zusammenfassung auf Grundlage der genannten Quellen, erstellt mit Unterstützung von KI, geprüft und redaktionell verantwortet von Leon Blatz. Illustration: Tokenlabor, per Programm gezeichnet, kein KI-Bild.


